AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Für alle Geschäfte mit der Engine Control Performance, einschließlich zukünftiger Geschäfte, gelten ausschließlich die nachstehend aufgeführten Geschäftsbedingungen. Andere Geschäftsbedingungen werden nur anerkannt, wenn sie diesen nicht widersprechen. Für jegliche Anerkennung bedarf es der Schriftform. Die Geschäftsbedingungen gelten für Geschäfte mit juristischen Personen und Privatpersonen. 


Das Unternehmen Engine Control Performance wird den potenziellen Auftraggeber ein verbindliches Angebot in Form eines Einzelvertrages übersenden. Der potenzielle Auftraggeber hat die Möglichkeit innerhalb von 3 Monaten das Angebot anzunehmen bis die Annahmefrist verstreicht. Erst nach einer schriftlichen Annahmeerklärung, sowie der Bezahlung der vertragsgebundenen Rechnung durch den Auftraggeber, gilt der Vertrag von dem Unternehmen Engine Control Performance als akzeptiert. Der Gegenstand des Vertrages beinhaltet eine Softwareoptimierung für Kraftfahrzeuge und Installation an dem zuvor definierten Fahrzeug des Auftraggebers. Nach Erfüllung des Vertragsgegenstandes kann eine einwandfreie Funktion des Fahrzeuges vom Auftragsgeber nicht versichert werden.


Unsere Preise verstehen sich immer in Euro ab Erfüllungsort des Unternehmenssitzes Engine Control Performance. Zusätzliche Leistungen, wie z.B. Überführungskosten werden bei Bedarf ermittelt und separat in den Angeboten bzw. Rechnungen ausgewiesen. Die jeweils gültige Steuer und Versandkosten werden ebenfalls separat aufgeführt. Bei Vorkasse erfolgt der Leistungsumfang erst nach Eintreffen der Zahlung auf unserem Bankkonto. Die Lieferung erfolgt immer auf Gefahr des Auftraggebers.

 

Die Rechnung wird jeweils nach Erfüllung des Einzelvertrages gelegt und ist, sofern nicht anders vereinbart in vollem Umfang ohne Abzug und gemäß der vereinbarten Bezahlmöglichkeiten (per Rechnung, Vorkasse, Bar, EC-Karte oder Kreditkarte) bei Lieferung bzw. Installation sofort fällig. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärungen der Engine Control Performance 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, wenn er nicht leistet. Bis zur vollständigen Zahlung der Rechnung durch den Auftraggeber verbleibt das Eigentum der Software und der Dienstleistung bei der Engine Control Performance. Bei Zahlungsverzug behält sich Engine Control Performance vor, Mahngebühren in Höhe von € 5,00 brutto nach dem gerichtlichen Mahnverfahren an den Auftragsgeber zu berechnen. Die Kosten für Rücksendungen gehen immer zu Lasten des Auftraggebers. 


Bei Lieferverzug, die über die vereinbarte Zeit hinausgeht, ist Engine Control Performance dazu verpflichtet den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Rücknahmen von Produkten und Dienstleistungen, wie z.B. Softwareoptimierungen, sind ausgeschlossen. 


Engine Control Performance liefert bzw. installiert, wie im Auftrag vereinbart eine Softwareoptimierung für das zuvor definierte Kraftfahrzeug. Die Installation wird ausschließlich durch die Engine Control Performance durchgeführt. Eine Anleitung über die Installation oder nachträgliche Umprogrammierung der Software, sowie eine Dokumentation in Form eines Leistungsdiagramm gehört nicht zum Vertragsgegenstands. 


Reklamationen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Bearbeitung des Auftrages schriftlich an info@engine-control-performance.de gemeldet werden. In Bezug auf die Leistungsdifferenzen hat der Auftraggeber nicht das Recht, die vollen Kosten zurückzufordern, wenn dieser mit der Leistung nicht zufrieden ist. Da es sich hierbei um eine individuelle auf den Auftraggeber und das Kraftfahrzeug bestimmte Leistung handelt, wird bei solch einer Reklamation eine Pauschale von   € 150,00 brutto einbehalten. Die Differenz zum Auftrag wird unverzüglich an den Auftraggeber gutgeschrieben. Reklamationen mit Bezug auf die Leistungsdifferenzen muss der Auftraggeber in Form eines Prüfstandberichtes vorweisen, in dem deutlich zu erkennen ist, wie viel Leistung (PS, Nm und Drehzahl) das auftragsbezogene Fahrzeug vor der Softwareoptimierung hatte. Erfüllt der Auftraggeber die Reklamationsanforderungen und es ist ein Fehler auf die Softwareoptimierung zurückzuführen, ist Engine Control Performance dazu verpflichtet nachzubessern. Für die Nachbesserung muss der Auftraggeber ausreichend Zeit und das Fahrzeug am Erfüllungsort der Engine Control Performance zur Verfügung stellen. Die Kosten für das überführen und den Aufenthalt am Erfüllungsort ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Ansprüche auf Schadensersatz durch Einschränkung der Mobilität werden von Engine Control Performance nicht übernommen. 


Engine Control Performance haftet nur für Vorsätze und grobe Fahrlässigkeit. Für Schäden, die bei der Installation der Software entstehen, haftet Engine Control Performance nicht. Maßnahmen zur Veränderung der Motorleistung, sowie Verbrauchsoptimierungen führen zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis des Kraftfahrzeuges und ist dem Auftraggeber bekannt. Der Auftraggeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, die durchgeführten Änderungen beim TÜV anzumelden und technisch abnehmen zu lassen. Eine gesonderte Genehmigung ist zwingend erforderlich. Kommt der Auftraggeber diese Pflicht nicht nach und führt das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr, erfolgt dies auf eigene Gefahr. Zudem muss die veränderte Leistung der zugehörigen KFZ-Versicherung gemeldet werden. Engine Control Performance übernimmt keine Haftung an Schäden bei Missachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für den Auftraggeber oder Dritte. Des weiteren übernimmt Engine Control Performance ebenfalls keine Haftung auf die Softwareoptimierung am Fahrzeug, da diese abhängig vom Zustand des Motors und weiteren Fahrzeugkomponenten ist. Dies gilt ebenfalls für Folgeschäden, die auf Grund der Softwareoptimierung mittel oder unmittelbar entstehen können und ist für den Vertrag als verbindlich anzusehen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Elektronik (z.B. Steuergerät und Kabelbaum) sich immer in einem trockenen Zustand befindet.  Für Korrosion und Wassereintritt übernimmt Engine Control Performance keine Haftung. 


Die Gewährleistung beträgt 24 Monate und ist ausschließlich auf die bearbeitete Software anzuwenden. Es wird keine Haftung übernommen, wenn die Herstellergarantie durch die Veränderung am Kraftfahrzeug erlischt. Selbstständiger Einbau oder Installation durch den Auftraggeber ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Sobald die Software kopiert, dupliziert oder selbstständig verändert wird, geht jeder Anspruch auf Gewährleistung verloren. 


Eine Überschreibung der Software durch ein Update führt zum Verlust der Softwareoptimierung und wird vom Auftraggeber verantwortet. Engine Control Performance bietet aus Kulanz eine erneute Installation der Softwareoptimierung am Erfüllungsort zu einen reduzierten Preis an. 


Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sowie des deutschen internationalen Privatrechts finden keine Anwendung. Ist oder wird eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.



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